Verband der heimatkundlich-

historischen Vereine Saarlouis e.V.


ein Beitrag des Rodena - Heimatkundeverein Roden

Foto und Text : Rosa- Maria Kiefer- Paulus


Quelle: Saarlouis-Roden im Wandel der Jahrhunderte

Dr. S. Delges 1933

Saarbrücker Druckerei und Verlag A.G., Saarbrücken 3,

Roden kommt durch Tausch an Wilhelm Martzloff von Braubach


Lantwein Bockenheimer wurde seines grundherrlichen Besitzes in Roden nicht recht froh. Gerne hätte er das Dorf dem Herzog von Lothringen verkauft. Der ließ sich aber nicht auf den Handel, der ihm die Freundschaft der beiden Erbvögte von Roden gekostet hätte, ein. Bockenheimer wollte sich deren ständige Bitten, Schmeicheleien, ja Drohungen und Schikanen nicht mehr länger bieten lassen.

Im Jahre 1600 tauscht daher Bockenheimer, aller schikanösen Quertreibereien überdrüssig, die Herrschaft Roden mit Wilhelm Martzloff von Braubach gegen das Hochgericht Walmünster und Wulfing ein.


Nach der Erbtauschurkunde vom 23. Februar 1600, die im Dillinger Schloß angefertigt worden ist, erhält Martzloff von Braubach das Dorf Roden mit seinem „bann und bezirck recht und gerechtigkeiten, renthen und gulten alles nach laut und inhalt Scheffen weißthumbs daselbsten“. So fielen dem Baron von Braubach, der als Herr von Dillingen in Roden bereits die halben Vogtrechte ausübte, auch noch die grundherrlichen Rechte zu, die bis 1591 von der Abtei Mettlach wahrgenommen worden waren. Der Inhalt dieser grundherrlichen Rechte ist bereits aus dem Jahrgeding bekannt. Interessant ist jedoch die Aufzählung der dem Grundherrn zustehenden Renten und Abgaben. Danach durfte der Grundherr von Roden um das Jahr 1600 beanspruchen:

Jedes Jahr zum zwanzigsten Tag laut Register an Geldzins 3 frcs., zu Ostern 1½ frcs., ferner alle Besthäupter und den Dritten Pfennig, veranschlagt zu 16½ frcs. Wer auf Rodener Bann Land erwirbt oder erhält, ist dem Herrn ein Sester Wein schuldig.

Das Fahr (Fährrecht) bringt jährlich 12 frcs. ein. Die Fischerei uff der brimms (Prims) so weitt rodener ba gehet ist nicht in Geld veranschlagt. „Item Meister Stefan gibt Jahrs (jährlich) auß der Segmuellen zehen franken. Item jedes Jahrs ahm zwantzigsten tags ahn zinß korn 8 Quart, Item noch ungefahr viertzig sieben morgen Lands so gemelter Bockenheimer den Schon Jacoben erben und Johannen Beyer zu Walderfingen anoch dem schreiner und seiner Dochter zu Roden erkauft und pfands weiß an sich bracht.“ Außerdem waren zu liefern 12 Quart Zinshafer, 60 Hühner, von jedem abgelieferten Huhn 3 Eier, insgesamt 180 Eier.

Der „Schoumacher von der Lohmuellen“ mußte 2 Kappen geben. Der Grundherr hatte sodann noch das Recht, sich in Roden eine besondere Schäferei zu halten (im Urkundentext: une bergerie aparte).

Bockenheimer mußte dem Baron Martzloff von Braubach auch die Kirchenmühle abtreten „sampt ihrem Zugehoer mit 27 Quart Korn, 12 pfunden olichs (Oel) und 8 franken an gelt, so die muellen in die Kirch zu Roden jahrlichs ahn beschwernuß schuldig“. Schließlich erhielt Baron von Braubach auch „das Stuck Waldt in Rodener bruch“, welches Bockenheimer „mith den Underdahnen daselbsten durch Vergleichung gezeichnet abgetheilt“.

Das Tauschobjekt bestand in dem Hochgericht Walmünster und Wulfingen, dem Burgsaß zu Siersberg und der Meierei Beuren (Büren). Alle Rechte der Herren von Dillingen in dem genannten Hochgerichtsbezirk gingen durch den Tausch an Lantwein Bockenheimer über.